Fehlerhafte Grundsteuerbescheide – Müllgebühren für Bürger mit 1,1 m³ Restmülltonne

A n t r a g

Fehlerhafte Grundsteuerbescheide – Müllgebühren für Bürger mit 1,1 m³ Restmülltonne

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Februar 2017 aufzunehmen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, neue, korrigierte Grundsteuerbescheide an die Haushalte in Bad Soden zu verschicken. In den neuen Grundsteuerbescheiden wird darauf verzichtet, auf die Senkung der Müllgebühren hinzuweisen.
Gleichzeitig bitten wir den Magistrat zu prüfen, welche rechtlichen Ansprüche auf Anpassung der Müllgebühren den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Soden am Taunus, die 1,1 m³ Großraummülltonnen nutzen, aus dem derzeit versendeten Grundsteuerbescheid 2017 entstehen können.

Zur Begründung:
Die Grundsteuer der Stadt Bad Soden am Taunus wurde zum 01.01.2017 um 100 Hebesatzpunkte erhöht. Im Grundsteuerbescheid, der Anfang 2017 verschickt wurde, weist die Stadt auf die Senkung der Müllgebühren hin. Dies ist inhaltlich unzulässig. Die Abgabenordnung unterscheidet klar zwischen Steuern und Gebühren. Steuern sind, eine Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Gebühren sind dagegen Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Der Satz „Die Müllgebühren wurden gesenkt“ suggeriert, dass das die Müllgebühren und die Anhebung der Grundsteuer inhaltlich etwas miteinander zu tun hätten.
Neben der rein akademisch anmutenden Diskussion ist die Aussage aber auch schlichtweg falsch, denn nicht alle Müllgebühren wurden gesenkt. Für die 1,1 m³ Großraummülltonnen wurden im Vergleich zum Vorjahr von 2.602,20 €/Jahr auf 2.784,00/Jahr erhöht. Der Satz „Die Müllgebühren wurden gesenkt“ suggeriert, dies würde auf alle Bürger unabhängig der genutzten Tonnen zutreffen. Da die meisten Nutzer von 1,1 m³ die
Müllgebühren im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ihrer Hausverwaltung erst im Folgejahr sehen, fällt die versteckte Gebührenerhöhung durch die formal falsche Information erst 2018 auf.

Mit besten Grüßen

Bettina Stark-Watzinger
Fraktionsvorsitzende