Stadt verschickt falsche Grundsteuerbescheide – Koalition weigert sich zu informieren

07.02.2017

Anfang des Jahres wurden von der Stadtverwaltung Bad Soden die aktuellen Grundsteuerbescheide verschickt. Die Grundsteuerbescheide enthalten den Hinweis: „Die Abfallgebühren wurden gesenkt“. Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Die Müllgebühren wurden lediglich bei Tonnengrößen von 80, 120 und 240 Litern gesenkt. Nutzer von großen 1,1 m³ Mülltonnen müssen mehr bezahlen als bisher. Trotzdem wurde von der Verwaltung auch diesen Nutzern offiziell mitgeteilt, die Abfallgebühr sei gesenkt worden.

Die FDP-Fraktion sieht den Bürgermeister und die Verwaltung in der Pflicht, die Bürger über diesen Fehler zu informieren und forderte daher in einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 1. Februar 2017 die Verwaltung auf, diese Fehlinformation richtig zu stellen. Dies sollte über den Versand neuer Grundsteuerbescheide an die betroffenen Haushalte und eine Mitteilung in Bad Soden Kompakt erfolgen. Auch die anderen Oppositionsparteien sahen die Notwendigkeit, die Bürger korrekt zu informieren.

Seitens der Koalition wurde dies in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Weder die CDU/SPD Koalition, noch der Bürgermeister halten es für nötig, Bürger, die im guten Glauben von der Richtigkeit ihrer Grundsteuerbescheide ausgehen, aufzuklären.

„Bereits bei der Haushaltseinbringung hat der Bürgermeister vermieden, mehrere Beispiele zu nennen, bei denen die Grundsteuererhöhung nicht durch die Abfallgebührensenkung ausgeglichen wird und so ein Bild gezeichnet, dass ausschließlich Bürger mit einer Neubauvilla mehr belastet würden. Dass die Stadt nun Bescheide verschickt in denen pauschal von einer Senkung der Abfallgebühren gesprochen wird, zeigt, dass man von der steigenden Mehrbelastung der Bürger durch die Grundsteuer ablenken möchte. Inhaltlich hat die Grundsteuer nichts mit den Gebühren zu tun“, so Sven Hahnel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP. Hahnel weiter „Wenn die Fehlinformation im Grundsteuerbescheid ein Versehen war, wollen wir niemanden in der Verwaltung an den Pranger stellen. Fehler können passieren, aber dann muss man auch dafür geradestehen und sie korrigieren!“

Die Fraktionsvorsitzende Bettina Stark-Watzinger ergänzt: „Da die meisten Nutzer von 1,1 m³ Tonnen die Müllgebühren im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ihrer Hausverwaltung erst im Folgejahr sehen, fällt die versteckte Gebührenerhöhung durch die formal falsche Information erst 2018 auf. Allerdings haben die Bürger rechtlich dann keine Möglichkeit mehr, Widerspruch einzulegen.“